{"id":114,"date":"2016-06-16T10:27:50","date_gmt":"2016-06-16T08:27:50","guid":{"rendered":"http:\/\/uf.fsar.de\/?page_id=114"},"modified":"2016-06-19T23:42:46","modified_gmt":"2016-06-19T21:42:46","slug":"befragungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unfallanalyse.hamburg\/?page_id=114","title":{"rendered":"Befragungen"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: justify;\">Befragung der Beteiligten<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Befragung der Beteiligten kommt bei Betrugsverdacht ebenfalls eine sehr gro\u00dfe Bedeutung zu. Sie sollte zu einem m\u00f6glichst fr\u00fchen Zeitpunkt erfolgen, da hier meist noch Kooperationsbereitschaft besteht. Dabei sind sowohl die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde, wie auch Details zum eigentlichen Unfallablauf durch pr\u00e4zise Fragestellungen zu ermitteln, wobei die Auswahl der Fragen nat\u00fcrlich stark vom Unfalltyp und -hergang abh\u00e4ngt.<br \/>\nF\u00fcr eine m\u00f6glicherweise verabredete Vorfahrtsverletzung mit zwei Pkw w\u00e4ren z.B. folgende Fragen f\u00fcr ein unfallanalytisches Gutachten von Bedeutung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorfahrtsberechtigter Fahrzeugf\u00fchrer<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Befanden sich bereits vor dem Unfall Sch\u00e4den wie z.B. Beulen, Kratzer usw. an Ihrem Fahrzeug?<\/li>\n<li>Mit welcher Geschwindigkeit fuhren Sie etwa bei der Ann\u00e4herung an die Unfallstelle?<\/li>\n<li>Wodurch wurden Sie auf die drohende Gefahr des Zusammensto\u00dfes mit dem vorfahrtsverletzenden Fahrzeug aufmerksam?<\/li>\n<li>Haben Sie das vorfahrtsverletzende Fahrzeug zuvor bereits beobachtet?<\/li>\n<li>Haben Sie vor der Kollision noch eine Notbremsung oder einen Ausweichvorgang einleiten k\u00f6nnen?<\/li>\n<li>Wie standen die beiden Fahrzeuge nach dem Zusammensto\u00df?<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorfahrtsverletzender Fahrzeugf\u00fchrer<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Befanden sich an Ihrem Fahrzeug bereits vor dem Unfall Besch\u00e4digungen?<\/li>\n<li>Haben Sie das bevorrechtigte Fahrzeug vor der Kollision wahrgenommen?<\/li>\n<li>Haben Sie im Einm\u00fcndungsbereich zun\u00e4chst angehalten und sind dann wieder angefahren, oder sind Sie, ohne anzuhalten, in die \u00fcbergeordnete Fahrbahn eingebogen?<\/li>\n<li>Haben Sie ihr Fahrzeug noch vor der Kollision abbremsen k\u00f6nnen?<\/li>\n<li>Wie standen die beiden Fahrzeuge nach dem Zusammensto\u00df?<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die oben genannten Fragen beschr\u00e4nken sich auf den Bereich der Unfallrekonstruktion. Zus\u00e4tzlich sind nat\u00fcrlich noch eine Reihe von situativen Fragen zu stellen, die allerdings nicht einer unfallanalytischen Auswertung, sondern einer juristischen zu unterziehen sind. So k\u00f6nnen beispielsweise der Fahrzweck, das Verhalten der Beteiligten nach dem Unfallereignis oder eine m\u00f6gliche Bekanntschaft abgefragt werden. Hieraus lassen sich dann oftmals Indizien f\u00fcr ein verabredetes Unfallereignis ziehen. Die Auswertung dieser Fragen geh\u00f6rt aber nicht in ein unfallanalytisches Gutachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei einem nicht tats\u00e4chlich erlebten Geschehen (Papierunfall) ist in den Morgen- und Abendstunden auch die Frage nach den Beleuchtungsverh\u00e4ltnissen von Interesse. So kann beispielsweise durch die Frage nach der Helligkeit (Dunkel, Hell, D\u00e4mmerung) unter Umst\u00e4nden eine Diskrepanz f\u00fcr den angegebenen Unfallzeitpunkt aufgezeigt werden. Die D\u00e4mmerungshelligkeit kann f\u00fcr jeden beliebigen Ort und Zeitpunkt sehr genau bestimmt werden.<br \/>\nBei der Befragung der Beteiligten sollten in jedem Fall Unfallskizzen angefordert werden. Bei einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch ist es sinnvoll, zun\u00e4chst etwa ma\u00dfst\u00e4bliche Skizzen der Unfall\u00f6rtlichkeit vorzubereiten und ma\u00dfst\u00e4bliche Fahrzeugmodelle vorzulegen. Erfahrungsgem\u00e4\u00df lassen sich dabei wesentlich pr\u00e4zisere Angaben zu der Situation vor, w\u00e4hrend und nach der Kollision erlangen.<br \/>\nGr\u00f6\u00dfte Vorsicht ist allerdings bei der Auswertung derartiger Befragungen geboten. Wie die t\u00e4gliche Praxis mit Zeugenbefragungen nach Verkehrsunf\u00e4llen n\u00e4mlich zeigt, ist die Beobachtungsf\u00e4higkeit von Zeugen und insbesondere von Unfallbeteiligten nur sehr gering. Beobachtungsl\u00fccken werden von Zeugen h\u00e4ufig dadurch geschlossen, dass im Nachhinein aus der Endsituation Schlussfolgerungen \u00fcber den Hergang gezogen werden. Dies ist dem Zeugen dann nach l\u00e4ngeren Zeitr\u00e4umen \u00fcberhaupt nicht mehr bewusst. Dabei verschwimmen tats\u00e4chliche Wahrnehmungen mit Schlussfolgerungen zu einem Gesamtbild, und der Beobachter ist \u00fcberzeugt, das geschilderte Geschehen tats\u00e4chlich erlebt zu haben. Besonders eindrucksvoll zeigen sich diese Ph\u00e4nomene bei Verkehrsunf\u00e4llen, die von vielen hautnah beobachtet wurden. Die nachtr\u00e4gliche, getrennte Befragung f\u00fchrt dann h\u00e4ufig zu grundverschiedenen Schilderungen des tats\u00e4chlichen Geschehens.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Ber\u00fccksichtigung dieser einschr\u00e4nkenden Ausf\u00fchrungen ist es aber durchaus m\u00f6glich, die Schilderungen Beteiligter und Zeugen entsprechend zu sichten. Behauptet beispielsweise ein bevorrechtigter Fahrzeugf\u00fchrer, er sei mit der zul\u00e4ssigen Geschwindigkeit von 70 km\/h in den Kreuzungsbereich hineingefahren, dann mag die Geschwindigkeit durchaus auch bei 90 oder 50 km\/h gelegen haben. Ergibt sich aber aus der Unfallrekonstruktion, dass er nur mit 10 bis 20 km\/h gefahren sein kann oder gar gestanden hat, dann ergeben sich erhebliche Bedenken, dass es sich um ein zuf\u00e4lliges Unfallereignis gehandelt haben kann, wenn dem Bevorrechtigten keine l\u00e4ngere Abwehrzeit zur Verminderung der Geschwindigkeit zur Verf\u00fcgung gestanden hat.<br \/>\nEine besonders hohe Bedeutung kommt der Befragung der Beteiligten bei Schadensabl\u00e4ufen aus der \u00abAllgemeinen Haftpflicht (AH-Sch\u00e4den)\u00bb zu. Dabei wird n\u00e4mlich eine Aufnahme der Unfallszene kaum durchgef\u00fchrt, und au\u00dfer dem Schadensbild stehen im Nachhinein nur die Aussagen der Beteiligten zur \u00dcberpr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung. Als Beispiel hierzu sei die Problematik der umst\u00fcrzenden Motorr\u00e4der genannt. Da hierbei Sturzvorg\u00e4nge nur unter ganz besonderen Bedingungen eingeleitet werden k\u00f6nnen, ist der Abstellort, die Abstellart des Motorrades und der genaue Bewegungsablauf, der zum Sturz f\u00fchrte, sehr wichtig. Diese Angaben sollten durch pr\u00e4zise Fragestellungen m\u00f6glichst unmittelbar nach Eingang der Schadensmeldung bereits vom Versicherer abgefragt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befragung der Beteiligten Der Befragung der Beteiligten kommt bei Betrugsverdacht ebenfalls eine sehr gro\u00dfe Bedeutung zu. Sie sollte zu einem m\u00f6glichst fr\u00fchen Zeitpunkt erfolgen, da hier meist noch Kooperationsbereitschaft besteht. 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