{"id":143,"date":"2016-06-18T09:32:14","date_gmt":"2016-06-18T07:32:14","guid":{"rendered":"http:\/\/uf.fsar.de\/?page_id=143"},"modified":"2016-06-19T23:42:46","modified_gmt":"2016-06-19T21:42:46","slug":"motive","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unfallanalyse.hamburg\/?page_id=143","title":{"rendered":"Motive"},"content":{"rendered":"<h2>Motive f\u00fcr den Betrug<\/h2>\n<p>In den meisten L\u00e4ndern wird die Schadenregulierung (Reparatur oder auch die Ersatzbeschaffung eines besch\u00e4digten Fahrzeugs) von der Versicherungsgesellschaft weitgehend vorgegeben. Im Unterschied hierzu hat in Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz das \u201eOpfer\u201c eines Unfalls das Privileg, die Reparaturkosten einzufordern, ohne dazu verpflichtet zu sein, das Fahrzeug tats\u00e4chlich zu reparieren.<\/p>\n<p>Die erforderlichen Reparaturkosten werden von einem Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr Sch\u00e4den und Bewertung ermittelt, der von dem Opfer ausgesucht werden kann. Oft gen\u00fcgt sogar der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. In Deutschland lautet die \u00fcbliche Bezeichnung f\u00fcr diesen Vorgang \u201efiktive Abrechnung\u201c. Sie ist durch die BGH-Rechts\u00adspre\u00adchung trotz Europ\u00e4isierung nach wie vor gedeckt.<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass ein Anspruchsteller hieraus keinen Vorteil ziehen kann, wenn er ein vor dem Unfall tadelloses Fahrzeug in einer Fachwerkstatt sach- und fachgerecht reparieren l\u00e4sst. Wenn aber eine Reparatur nur teilweise durchgef\u00fchrt wird, gebrauchte Teile eingesetzt werden oder die Reparatur in einer Hinterhof-Werkstatt realisiert wird, kann im Regelfall \u00fcber die H\u00e4lfte der normalen Reparaturkosten eingespart werden, und das ist bei einem <b>tats\u00e4chlichen<\/b> Unfall v\u00f6llig legal.<\/p>\n<p>In zahlreichen aufgedeckten Betrugsf\u00e4llen habe ich anhand der Gest\u00e4ndnisse von Serient\u00e4tern die tats\u00e4chlich aufgewendeten Reparaturkosten zu den fiktiv abgerechneten in Beziehung gesetzt. Dabei ergab sich bei zuvor nicht besch\u00e4digten und nach dem Unfall \u00e4u\u00dferlich tadellos reparierten Fahrzeugen ein Gewinn von durchschnittlich 80 %. Es wurde also nur 20 % der ausgezahlten Summe f\u00fcr die Reparaturausf\u00fchrung aufgewendet. Zus\u00e4tzliche Gewinnm\u00f6glichkeiten liegen vor, wenn statt unbesch\u00e4digter Fahrzeuge bereits vorgesch\u00e4digte oder unzureichend reparierte Fahrzeuge eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser M\u00f6glichkeit der fiktiven Abrechnung werden von vielen Kriminellen Unf\u00e4lle absichtlich herbeigef\u00fchrt, in denen meist hochwertige Fahrzeuge eingesetzt werden. Solange die Versicherungsgesellschaft des \u201eschuldigen Fahrers\u201c jedes Mal gewechselt wird, und zudem unterschiedliche Beteiligte auftreten, gibt es nur ein sehr geringes Risiko, durch Betrugssoftware, Checklisten und Warndateien aufgedeckt zu werden. Besonders in Gro\u00dfst\u00e4dten gehen viele organisierte Betr\u00fcgerbanden deshalb diesem eintr\u00e4glichen Erwerbszweig nach. Die vielen, jedes Jahr aufgedeckten Betrugsringe mit bis zu 100 Personen stellen noch nicht einmal die Spitze des Eisberges dar.<\/p>\n<p>Aber auch Otto-Normalverbraucher profitieren ohne jegliches Schuldbewusstsein von Versicherungsbetr\u00fcgereien. Um Geld nach einem selbstverschuldeten Schaden zu erlangen, ist es weit verbreitet, den Unfallbericht so anzupassen, dass eine Anspruchsgrundlage entsteht. Hier leisten die in direktem Kontakt mit den Gesch\u00e4digten stehenden Versicherungsvertreter und \u2013makler den Anspruchstellern oftmals noch Hilfestellung. Sie fassen eine Beratung in Sachen Versicherungsbetrug als Kundenservice auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Motive f\u00fcr den Betrug In den meisten L\u00e4ndern wird die Schadenregulierung (Reparatur oder auch die Ersatzbeschaffung eines besch\u00e4digten Fahrzeugs) von der Versicherungsgesellschaft weitgehend vorgegeben. 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