{"id":255,"date":"2016-06-18T10:51:31","date_gmt":"2016-06-18T08:51:31","guid":{"rendered":"http:\/\/uf.fsar.de\/?page_id=255"},"modified":"2018-05-25T12:20:41","modified_gmt":"2018-05-25T10:20:41","slug":"fahrtenschreiber","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unfallanalyse.hamburg\/?page_id=255","title":{"rendered":"Fahrtenschreiber"},"content":{"rendered":"<h2>Fahrtenschreiber (Permanent)<\/h2>\n<p><b>Bauart<\/b><\/p>\n<p>Permanent Schreiber, der kontinuierlich die Fahrbewegung eines Fahrzeugs aufzeichnet. Nach der EWG-Verordnung 1453\/70 ist ein Permanentschreiber f\u00fcr Lkw und Omnibusse vorgeschrieben. Sie werden als EG-Fahrtschreiber bezeichnet und dienen als Nachweis f\u00fcr die Arbeits- und Ruhezeiten des oder der Fahrer. Als willkommener Nebeneffekt k\u00f6nnen die aufgezeichneten Geschwindigkeiten zur Verkehrs\u00fcberwachung und zur Rekonstruktion von Verkehrsunf\u00e4llen herangezogen werden.<\/p>\n<p>Die zurzeit verwendete Diagrammscheibe besteht aus einem festen Papier, das mit einer d\u00fcnnen Registrierschicht versehen ist. Hierauf wird die Geschwindigkeit mittels einer feinen Nadel eingeritzt, so dass das dunkle Basispapier zum Vorschein kommt. In dem Ger\u00e4t erfolgt eine Aufzeichnung der Geschwindigkeit \u00fcber die Zeit; die Scheibe dreht sich, gesteuert durch das eingebaute Uhrwerk, einmal in 24 Stunden. Der Geschwindigkeitsabgriff befindet sich meist am Getriebeausgang, so dass genauer gesagt, die Drehgeschwindigkeit der Antriebsr\u00e4der gemessen wird. Um hieraus die tats\u00e4chliche Geschwindigkeit zu erhalten, sind Einstell- und Eichvorg\u00e4nge erforderlich, die im Rahmen der Fahrtschreiber\u00fcberpr\u00fcfung alle zwei Jahre durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><b>Funktionsweise<\/b><\/p>\n<p>Die Scheibe dreht sich in 24 Stunden um 360\u00b0, d.h., pro Stunde erfolgt eine Verdrehung um 15\u00b0, pro Minute um 0,25\u00b0 und pro Sekunde nur um 0,0042\u00b0. Unfallvorg\u00e4nge spielen sich innerhalb weniger Sekunden ab, \u00fcblicherweise vergeht zwischen dem Realisieren einer Gefahrensituation durch den Fahrer und dem Ansto\u00df nur eine Zeitspanne von 1 bis 3 s. Es ist deshalb sehr problematisch, Vorg\u00e4nge der Unfallentwicklung, wie Beschleunigung oder Verz\u00f6gerungen des Lkw zuverl\u00e4ssig aus diesen Daten zu ermitteln. Die Verdrehung der Scheibe innerhalb dieser kurzen Zeitspannen betr\u00e4gt nur ein Bruchteil der Breite des Schreibstiftes. Deshalb k\u00f6nnen derartige Auswertungen nur mit aufwendigen Spezialger\u00e4ten durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Auswertung<\/strong><\/p>\n<p>Das bekannteste Institut hierf\u00fcr befindet sich bei der Firma Mannesmann-Kienzle, VDO Kienzle, Postfach 1640, 78006 Villingen-Schwenningen. Ein Beispiel f\u00fcr eine Auswertung zeigt die Skizze unten in 67. Wie Kontrollversuche gezeigt haben, gelingt es den hierauf spezialisierten Sachverst\u00e4ndigen der Firma Mannesmann-Kienzle, die Fahrvorg\u00e4nge anhand von Tachografenscheiben-Aufzeichnungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig genau auszuwerten. Systembedingt treten jedoch einige Schwierigkeiten auf:<\/p>\n<p><strong>Fehler bei der Aufzeichnung und Auswerteprobleme<\/strong><\/p>\n<p>Sogenannte Kriechfahrten unterhalb von 7 km\/h werden \u00fcberhaupt nicht auf der Scheibe aufgezeichnet. Bewegt sich also ein Lkw mit Schrittgeschwindigkeit, wird \u00fcberhaupt kein Fahrvorgang registriert. Die fehlenden Aufzeichnungen unter 7 km\/h haben auch Auswirkungen auf die Rekonstruktion eines Anfahrvorganges, wie er beispielsweise bei einer Vorfahrtsverletzung des Lkw durchgef\u00fchrt wird. Aus der Scheibe l\u00e4sst sich nur mit gr\u00f6\u00dferen Toleranzen ermitteln, ob dieser Anfahrvorgang allm\u00e4hlich oder z\u00fcgig erfolgte. Allgemein haben unsere Untersuchungen ergeben, dass die Geschwindigkeitsaufzeichnungen, und hier insbesondere die Ausgangsgeschwindigkeit eines Fahrzeuges vor der Einleitung eines Bremsvorgangs verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig genau ermittelt werden k\u00f6nnen. Hier liegt die maximale Toleranz laut der Auswertung der Firma Kienzle zwar bei \u00b1 3 km\/h, die Praxis zeigt aber, dass die heute verbreiteten elektronischen Tachographen im Anschluss einer neu Kalibrierung nur noch Geschwindigkeitsfehler von weniger 1 km\/h als aufweisen.<\/p>\n<p>Wesentlich ungenauer sind Auswertungen von Wegstrecken, die ein Fahrzeug zwischen zwei eng zusammenliegenden Zeitpunkten (bis f\u00fcnf Sekunden) zur\u00fcckgelegt hat oder auch die zwischen zwei Zeitpunkten ermittelte mittlere Verz\u00f6gerung oder Beschleunigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Insbesondere bei starken Bremsvorg\u00e4ngen k\u00f6nnen gro\u00dfe Fehler bei der Streckenbestimmung auftreten. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass systembedingt gr\u00f6\u00dfere Toleranzen bei der zeitlichen Auswertung auftreten. Da aus dem Geschwindigkeits-Zeit-Verlauf die \u00fcbrigen Werte berechnet werden, wirken sich hier Ungenauigkeiten sehr stark aus (vertiefend hierzu: Hugemann\/Schimmelpfennig, Der Verkehrsunfall 30 (1992), S. 49 bis 59). Unter bestimmten Bedingungen f\u00fchrt ein Kollisionsereignis zu einer atypischen Aufzeichnung des Schreibstiftes auf der Fahrscheibe. Bedingung hierf\u00fcr ist, dass das F\u00fchrerhaus des Lkw, insbesondere im Bereich des Armaturenbrettes st\u00e4rker ersch\u00fcttert wird. Hiervon ist aber nicht bei allen Lkw-Kollisionen auszugehen. Bei leichteren Ansto\u00dfvorg\u00e4ngen, bei Streifkollisionen und bei in weitere Entfernung zum F\u00fchrerhaus liegenden Ansto\u00dfpunkten erfolgt in der Regel keine Aufzeichnung des Kollisionsereignisses, da keine hinreichend starke Ersch\u00fctterung des F\u00fchrerhauses vorliegt.<\/p>\n<p>Ohnehin ist es problematisch, aus diesen Ersch\u00fctterungen auf die H\u00f6he der Kollisionsgeschwindigkeit zur\u00fcckzuschlie\u00dfen. Oft wird f\u00e4lschlicherweise in Rekonstruktionsgutachten angenommen, dass der sich aus der Aufzeichnung ergebende Geschwindigkeitswert bei der Ersch\u00fctterung der tats\u00e4chlichen Kollisionsgeschwindigkeit entspricht. Hiervon ist nur dann auszugehen, wenn gew\u00e4hrleistet ist, dass sich die f\u00fcr die Aufzeichnung herangezogenen R\u00e4der des Lkw zum Kollisionszeitpunkt noch ohne gr\u00f6\u00dferen Schlupf drehen. Bei einer st\u00e4rkeren Abbremsung oder gar einer Blockierbremsung ist diese Bedingung nicht mehr erf\u00fcllt. Im Gutachten zur Auswertung der Tachoscheibe befindet sich in diesen F\u00e4llen der Begriff \u201ezeitloser Abfall des Geschwindigkeitsschreibers\u201c. In diesen F\u00e4llen liegen die aufgezeichneten Geschwindigkeiten stets unterhalb der Fahrgeschwindigkeit.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollte nach Verkehrsunf\u00e4llen mit Beteiligung von Lkw, die \u00fcber einen Fahrtenschreiber verf\u00fcgen, die Tachoscheibe ausgewertet werden. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen, befindet sie sich in der Regel in den Ermittlungsakten. Sollte sie im Rahmen des Ermittlungs- oder Strafverfahrens nicht ausgewertet worden sein, kann dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Anspr\u00fcche im Allgemeinen auch durch eine Partei veranlasst werden. Wurde die Scheibe nicht sichergestellt, sind Aufbewahrungsfristen zu beachten. Der Lkw-Halter ist nur verpflichtet, die Scheiben ein Jahr aufzuheben. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen k\u00f6nnen aber Fragestellungen zum Unfallablauf durchaus erst sp\u00e4ter auftreten. Deshalb sollten die Parteien daf\u00fcr sorgen, dass die Scheibe rechtzeitig zu den Akten gelangt oder ausgewertet wird. In Stra\u00dfenbahnen und in Eisenbahnz\u00fcgen befinden sich ebenfalls Fahrtschreiber, die die Fahrbewegung kontinuierlich aufzeichnen. Bei Bedarf k\u00f6nnen sie ebenfalls ausgewertet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrtenschreiber (Permanent) Bauart Permanent Schreiber, der kontinuierlich die Fahrbewegung eines Fahrzeugs aufzeichnet. Nach der EWG-Verordnung 1453\/70 ist ein Permanentschreiber f\u00fcr Lkw und Omnibusse vorgeschrieben. Sie werden als EG-Fahrtschreiber bezeichnet und dienen als Nachweis f\u00fcr die Arbeits- und Ruhezeiten des oder der Fahrer. 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