Jveg – Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Zum 01.07.2004 ist das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Vergütung von Sachverständigen, die im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft tätig werden. Das JVEG beruht auf einer Novellierung des ZSEG (Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz). Der Gesetzgeber hat darin von dem Entschädigungsprinzip des ZSEG hin zum Vergütungsprinzip gewechselt ( bundesrecht.juris.de/jveg/BJNR077600004.html)
Nach der Novellierungsbegründung ist eine leistungsbezogene Vergütung vorgesehen, die sich an der Honorierung orientieren sollte, die für vergleichbare Leistungen im außergerichtlichen Bereich erzielt werden. Das hochspezialisierte Sachgebiet „Unfallanalyse“ ist bei den Honorargruppen nicht gelistet. Üblicherweise wird es der Gruppe „Kfz-Unfallursachen“ in Gruppe 6 zugeordnet. In dieser Gruppe werden jedoch Berufe zusammengefasst, die überwiegend aus dem handwerklichen Bereich stammen. So wird z.B. das Sachgebiet „Kfz-Schäden und Bewertung“ meist von Kfz-Meistern, Technikern oder sogar Personen ohne spezialisierte Ausbildung ausgeübt. Die Einstufung der Unfallanalytik, wie sie von uns betrieben wird, in diese Honorargruppe ist nicht sachgerecht, es werden sehr viel höher zu bewertende Fähigkeiten und Sachkunde benötigt, als in dieser Gruppe allgemein erforderlich sind.