An der Unfallstelle werden von Polizeibeamten in der Regel nur noch nach schweren Verkehrsunfällen Unfallskizzen angefertigt. Die praktischen Erfahrungen mit diesen Skizzen haben gezeigt, dass sehr häufig Fehler in den Bemaßungen vorgenommen werden. Nur die wenigsten Skizzen sind im Übrigen vollständig und eindeutig mit Maßangaben der Unfallspuren versehen. Häufig zu beobachtende Fehler sind unvollständige oder nicht eindeutige Maßangaben zu den Unfallspuren und den Endstellungen der Fahrzeuge. Es werden beispielsweise Bremsspuren von Fahrzeugen oft nur bis zum Fahrzeugheck eingezeichnet und ausgemessen.
Bezüglich ihrer tatsächlichen Länge bleibt dabei ein Diskussionsspielraum, da aus der Skizze nicht ersichtlich ist, ob die Spuren bis zum Fahrzeugheck reichten und das Fahrzeug anschließend vorgerollt ist oder ob die Spuren, was der Regelfall ist, unter dem Fahrzeug weiterliefen und sich bis zu den Vorderrädern erstreckten (vgl. Skizze). Bei einem normalen Serienfahrzeug ergibt dies einen Unterschied in der Spurlänge von ca. 3,5 m (hinterer Überhang plus Radstand des Fahrzeuges). Geht man beispielsweise von einer gemessenen Spurlänge von 13 m bis zum Heck aus, so lag die Ausgangsgeschwindigkeit auf einer trockenen Fahrbahn bei ca. 50 km/h falls die Spur sich tatsächlich nur bis zum Heck erstreckte, jedoch bei 57 km/h falls sie bis zu den Vorderrädern reichte.