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Beweissicherung

Frühzeitige Beweissicherung

Bei verdächtigen Schadenfällen muss eine möglichst rasche Reaktion durch die Versicherung erfolgen. Die an dem verdächtigen Schadenfall beteiligten Fahrzeuge sind unbedingt –auch repariert- zu besichtigen. Die Recherchen nach dem Verbleib werden meist von den Beteiligten mit der lapidaren Auskunft: „ins Ausland verkauft“ oder „schon verschrottet“ beantwortet. In diesen Fällen lohnt sich immer eine Nachprüfung beim SVA und anderen Stellen, da diese Angaben häufig falsch sind.

Weiterhin ist eine zeitnahe Besichtigung der Unfallstelle sehr aufschlussreich. Bei sogenannten Papierunfällen sind dort überhaupt keine unfalltypischen Spuren wie Glassplitter, Brems- und Schleuderspuren vorhanden. In der Regel fehlt bei einem behaupteten Hindernisanprall ein für die Verursachung der Schäden in Frage kommenden Kontaktpartner, wie z.B. eine passende Leitplanke oder Straßengraben.

Eine frühzeitige, möglichst getrennte Befragung der Beteiligten nach dem genauen Unfallablauf, die in allen Einzelheiten nachvollziehbar protokolliert sein muss, verhindert eine nachträgliche Anpassung der Unfallschilderungen.

Für diese frühe Beweissicherung kann mittlerweile auch auf hierauf spezialisierte Schadenermittler zurückgegriffen werden, wenn im eigenen Haus keine freie Kapazitäten mehr vorhanden sind.