Bereits vorhandene Vorschäden
Häufig beobachtet man besonders nach Schlechtwetterperioden lange Warteschlangen vor Kfz-Waschanlagen. Der Fahrzeughalter will seinem Pkw wieder zu neuem Glanz verhelfen. Hierzu fährt er mit seinem verdreckten Fahrzeug in die Waschanlage. Nach erfolgter maschineller Reinigung wird dann das Ergebnis kritisch begutachtet. Dabei stellt er dann erhebliche Kratzer oder auch Deformationen an seinem Pkw fest. Er ist der Ansicht, dass diese Beschädigungen vor der Fahrzeugwäsche noch nicht vorhanden waren. Sie seien erst durch die Aggregate der Waschanlage entstanden. Der Betreiber der Waschanlage müsse ihm den Schaden ersetzen. Dieser lehnt aber eine Regulierung mit der Begründung ab, der Pkw sei bereits vorgeschädigt gewesen. Seine Waschanlage sei nicht dazu geeignet, die Kratzer und Deformationen zu verursachen. Man kann sich nicht einigen und es kommt zum Rechtsstreit, in dessen Verlauf ein versierter Sachverständiger die Kompatibilität der Beschädigungen zu untersu chen hat. Dabei stellt sich dann in der Regel die Frage, ob die Kontaktmerkmale an dem Pkw mit der Bewegungsrichtung der Waschaggregate korrespondieren.
In der unteren Grafik sind typische Rundumwäscher vorgestellt, die sowohl in Portalanlagen als auch in Waschstraßen zur Anwendung kommen. Die Konturenwäscher überstreichen mit ihrem Waschmaterial die vertikalen Seitenflächen der Pkw in überwiegend horizontaler Richtung. Sind die Kratzer an der Fahrzeugkarosserie ebenfalls horizontal ausgeprägt, so lassen sie sich grundsätzlich durch die Bewegungsrichtung des Wäschers erklären. Sind aber an der Karosseriefläche lediglich vertikale Kratzer vorhanden, so hat dieser Wäscher die Kratzer nicht verursacht. Es handelt sich um Vorschäden an der Fahrzeugkarosserie, die beim Waschablauf nicht entstanden sind.