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Definitionen

Definitionen zu Fahrmanöver

  • Anpassbeschleunigung Kontrolliertes Beschleunigen, um z. B. bei Kolonnenfahrt aufzuschließen.
  • Anpassverzögerung Kontrolliertes Verzögern, um z. B. bei Kolonnenfahrt den Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Anpassvorgang Das Angleichen der eigenen Bewegungsgeschwindigkeit an die eines anderen Fahrzeugs durch kontrollierte Beschleunigung oder Verzögerung.
  • Ausscheren Querversetzen eines Fahrzeugs durch ein gegensinniges Lenkmanöver, z. B. beim Überhol­vorgang oder beim Spurwechsel.
  • Beschleunigung, maximale die größtmögliche Geschwindigkeitsvergrößerung pro Zeiteinheit
  • Beschleunigung, mittlere Mittelwert der Beschleunigung. Nur bei einer gleichförmigen Beschleunigung entspricht der Mittelwert auch der tatsächlichen Beschleunigung. Bei einer veränderlichen können sich unterschiedliche weg- und zeitbezogene Beschleunigungen ergeben.
  • Betriebsbremsung Verzögerungswirkung bis in die Größenordnung von 3 m/s². Höhere Verzögerungen werden von den Insassen bereits als unangenehm empfunden.
  • Bogenfahrt Bei Bogenfahrt ist der von den Hinterrädern beschriebene Bogenradius kleiner als der von den gelenkten Vorderrädern.
  • Breitenbedarf Platzbedarf eines Fahrzeuges, bei Bogenfahrt ist der Platzbedarf eines Lkw-Zuges oder eines Motorrades deutlich höher als bei Geradeausfahrt.
  • Kurswinkel Winkel zwischen Tangenten an die Schwerpunktbahn und Koordinate (z.B. Fahrbahnrand) s. Fahrverhalten
  • Ideallinie Bei sportlichem oder regelmäßigem Befahren einer Kurve mit höchstmöglicher Geschwindigkeit ungeachtet gesetzlicher Vorschriften eingehaltene Fahrlinie. Wird eine normale Kurve mit je einem Richtungsfahrstreifen nach der Ideallinie durchfahren, dann befindet sich ein Fahrzeug am Kurveneingang möglichst weit außen und am Kurvenscheitel möglichst weit innen. Beim Herausfahren aus der Kurve fährt es wieder möglichst weit außen. Dieses Fahrverhalten wird umgangssprachlich als „Kurvenschneiden“ bezeichnet.
  • Fahrzeugreaktion Änderung der Fahrzeugbewegung aufgrund entweder einer inneren oder einer äußeren Einwirkung. Unter der inneren Einwirkung versteht man z. B. Lenken, Beschleunigen, Bremsen. Unter einer äußeren Einwirkung versteht man z. B. Windkräfte (siehe auch Fahrstabilität) oder Fahrbahnunebenheiten.
  • Endgeschwindigkeit Geschwindigkeit bei Beendigung eines Vorganges wie z. B. Beschleunigung, Bremsen oder Schleudern.
  • Einscheren Querversatz eines Fahrzeugs durch ein gegensinniges Lenkmanöver, z. B. beim Überholvorgang oder beim Spurwechsel.
  • Einholvorgang Erreichen eines anderen, in gleicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmers.
  • Dynamische Achslastverteilung Infolge der Schwerpunkthöhe ändern sich die im Stillstand auf die Fahrzeugachsen entfallenden Gewichte bei Geschwindigkeitsänderungen, und zwar wird bei Beschleunigung die Vorderachse entlastet und die Hinterachse belastet, bei Verzögerung die Vorderachse belastet und die Hinterachse entlastet.
  • Kurvenfahrverhalten Man unterscheidet über-, untersteuerndes oder neutrales Kurvenfahrverhalten. Bei geringer Querbeschleunigung hält sich ein Fahrzeug in der Regel neutral. Dabei entspricht der durchfahrene Kurvenradius dem Lenkeinschlag (vgl. Ackermannbedin­gung). Bei Übersteuerung fährt das Fahrzeug einen kleineren Kurvenradius, als den der dem Lenkeinschlag entspricht und beim Untersteuern fährt es einen größeren Radius.
  • Lastwechsel Übergang vom angetriebenen (Motor als Arbeitsmaschine – Gas geben) zum gescho­benen Fahrzustand (Motor als Bremse) und umgekehrt.
  • Querbeschleunigung Quer zur Fahrtrichtung einwirkende Beschleunigung, z. B. tritt bei einer Kurvenfahrtquerbeschleunigung auf. Die Höhe dieser Querbeschleunigung ist ein Maß dafür, wie zügig ein Kurve durchfahren wird. Die Kurvengrenzgeschwindigkeit ergibt sich, wenn die maximal übertragbare Querbeschleunigung, die bei einem normalen Pkw in einer Größenordnung von 7 m/s² erreicht ist, und der Kurvenradius berücksichtigt wird. Bei normaler Kurvenfahrt werden Querbeschleunigungen in einer Größenordnung von 2 bis 4 m/s² realisiert, beladende Lastzüge können bereits bei Querbeschleunigungen von etwa 3 m/s² instabil werden.
  • Querdynamik Quer zur Fahrzeuglängsrichtung auftretende Fahrzeugreaktionen infolge innerer oder äußerer Krafteinflüsse.
  • Querkraft In Fahrzeuglängsrichtung wirkende Kräfte. Bei jeder Kurvenfahrt treten Kräfte am Fahrzeug auf.
  • Querversetzen Ungewollte, allmähliche seitliche Verschiebung eines Fahrzeugs – trotz geradeaus gestellter Lenkung – durch Reaktion des Fahrwerks auf äußere Störeinflüsse, wie z. B. Seitenwind, Querneigung oder unterschiedliche Reibwerte. Beim Querversetzten eines Fahrzeugs rollen die Räder nicht mehr in Richtung der Radebene ab, sondern schräg dazu.
  • Radaufstandskraft Kraft, die von einem einzelnen Rad auf die Fahrbahn übertragen wird.
  • Radlastverteilung Die Radlastverteilung kann in Längs- und Querrichtung analog zur Achslastverteilung angegeben werden.
  • Radwiderstand Kraft, die beim Abrollen des Rades entsteht und der Fahrtrichtung entgegenwirkt.
  • Schwimmwinkel Winkel zwischen der Tangente an die Schwerpunktstrecke und der Fahrzeuglängs­achse. Entsteht bei Einwirkung seitlicher Störkraft in Geradeausfahrt und durch Zentrifugalkraft bei Kurvenfahrt.
  • Seitenabstand Distanz zwischen den einander zugekehrten Fahrzeugseiten, bzw. der Fahrzeugbegrenzungskante, -linie oder -fläche. Bei Einspurfahrzeugen wird der Seitenabstand häufig auf die Fahrlinie anstatt auf das Lenkerende oder die Ellenbogenbogenbegrenzung bezogen, was Unterschiede bis zu 0,5 m ergibt.
  • Spurwechsel Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man hierunter den Wechsel eines Fahrstreifens durch Ein- oder Ausscheren. Der korrekte Begriff hierzu heißt Fahrstreifenwechsel.
  • Stabiler Fahrzustand Fahrzustand, in welchem der Fahrzeuglenker das Fahrzeug voll beherrscht.
  • Steigungswiderstand Kraft, die beim Befahren einer Steigungsstrecke zusätzlich der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs entgegenwirkt.
  • Strecke Distanz zwischen zwei Wegpunkten.
  • Tiefenabstand Zwischenraum zwischen dem Hinterende des vorfahrenden und der Front des nach­folgenden Fahrzeuges; er soll bei gleicher Fahrbahn- und Fahrzeugbeschaffenheit zumindest der Sekundenstrecke der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen (also bei 50 km/h mindestens ca. 14 m) bei Kolonnenfahrt auf Autobahnen und über das vorausfahrende Fahrzeug hinaus nicht einsehbare Streckenführung ist nicht dieser Sekundenabstand aber in jedem wesentlichen zu gering.
  • Vertikaldynamik Hierunter versteht man Fahrzeugbewegungen wie Ein- und Ausfedern, Eintauchen (Nicken).