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Beschleunigung

Per Definition ist die Beschleunigung der Zuwachs der Geschwindigkeit pro Zeiteinheit. Man unterscheidet:

Gleichförmige Beschleunigungen, bei denen pro Zeiteinheit die Geschwindigkeit um den gleichen Betrag zunimmt und ungleichförmige Beschleunigungen. In der Unfallrekonstruktion wird in den meisten Fällen mit immer gleichförmigen Beschleunigungen gerechnet. So bedeutet beispielsweise eine Motorradbeschleunigung von 5 m/s², dass in jeder Sekunde die das Motorrad beschleunigt wird, die Geschwindigkeit um 5 m/s zunimmt. Dieser eher abstrakte Wert lässt sich auch anders ausdrücken:

Wie sich aus der Umrechnungstabelle ergibt, entsprechen 5 m/s genau 18 km/h. In dieser Sekunde, in der das Motorrad beschleunigt wird, wächst die Geschwindigkeit also um 18 km/h. Bei einer konstanten Beschleunigung über einen Zeitraum von 5 s besitzt das Motorrad eine Geschwindigkeit von 5 x 18 = 90 km/h zurück. Es gelten folgende Anhaltswerte für die Beschleunigungen im Straßenverkehr:

  • Anfahrbeschleunigung Pkw: 1,5 m/s²
  • Maximale Anfahrbeschleunigung normaler Pkw: ca. 3,0 m/s²
  • Anfahrbeschleunigung Zweirad: 2 bis 5 m/s²
  • Anfahrbeschleunigung Lkw: 1,0 m/s²
  • Anfahrbeschleunigung ?: 1,2 m/s²
  • Anfahrbeschleunigung Fahrrad ? m/s²