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Gurtbenutzung

Nach Verkehrsunfällen stellt sich häufig die Frage, ob der Sicherheitsgurt von den Insassen benutzt wurde oder nicht. Bei angeschnallten Insassen entstehen bei hohen Belastungen sogenannte Gurtprellmarken im Brustbereich, die leider nur selten in den Krankenakten dokumentiert sind.

Bei nicht angeschnallten Personen fehlen diese Prellmarken. Bereits bei geringeren Anstoßgeschwindigkeiten nicht angegurteter Personen treten typischerweise Gesichtsverletzungen durch den Anprall gegen die Windschutzscheibe auf. Es handelt sich dabei um Glassplitterverletzungen überwiegend im Stirn- und Nasenbereich, ferner auch oft an den Handrücken und den Unterarmen. Diese Verletzungen lassen sich fast ausschließlich bei nicht angegurteten Frontinsassen nachweisen, sofern nicht extrem hohe Kollisionsgeschwindigkeiten vorlagen.