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Ackermann

Die Ackermann-Bedingung – ein Hilfsmittel zur Aufklärung von Verkehrsunfällen

In unfallanalytischen Gutachten wird häufig vom Gericht danach gefragt, wer gefahren ist oder wer gestanden hat. Handelt es sich um zweidimensionale Kollisionen mit Streifschäden an der Seite eines der beiden Fahrzeuge, dann hilft meist die sogenannte Ackermann-Bedingung weiter. Typische Konstelletionen sind Parkplatzkollisionen mit rangierenden Fahrzeugen, bei denen einer oder gar beide behaupten, gestanden zu haben.
Wie aus der Skizze ersichtlich, dreht sich ein Fahrzeug immer um einen Punkt in der Verlängerung der Hinterachse. Der Radeinschlag innen und außen ist auch nicht gleich: Durch die Lenkgeoetrie wird sichergestellt, dass die Außenseite immer weniger stark eingeschlagen wird, als die Innenseite. Bei Kurvenfahrt dreht sich ein Fahrzeug, wie „eine Fahne an einer Stange“ um die Hinterachsmitte. Deshalb bewegen sich alle Punkte vor und hinter der Hinterachse auf einem größeren Radius. Diese Eigenschaft macht sich der Unfallanalytiker zunutze, um zu klären, ob sich das zweite Fahrzeug bewegt oder gestanden hat. Deshalb ist es z.B. ausgeschlossen, dass ein Anstoß hinter der Hinterachse bei stehendem zweiten Fahrzeg auftreten kann. Bei einem Anstoß vor der Hinterachse lässt sich aus der Zunahme der Eindringtiefe darauf zurückschließen, ob sich das zweite Fahrzeug bewegt hat oder stand (Berechnungen hierzu finden sich in „Eindringtiefe“

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