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Kausalität

Kausalität

Eine sich aus einer oder mehreren Ursachen ergebende Wirkung.
zivilrechtlich:

  • Adäquanztheorie: Kausal sind alle jene Folgen des schuldhaften Verhaltens, mit deren Eintritt abstrakt und objektiv gerechnet werden muss, die also nach dem gewöhnlichen Ablauf der Dinge auch zufällig als Folge eintreten können. Die Bedingungen müssen dem Erfolg angemessen (adäquat) sein.

strafrechtlich:

  • Äquivalenztheorie: Ein Tun ist kausal für eine Erfolg, wenn es nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Im Rahmen der Kausalität sind alle Ursachen gleichwertig (äquivalent).
  • Überholende Kausalität: Die Haftung für einen durch widerrechtliches Verhalten herbeigeführten Schaden wird dadurch nicht aufgehoben, dass nachher ein weiteres Ereignis eintritt, das den Schaden gleichfalls herbeigeführt hätte.