Übersicht der Themen in dieser Sektion
Zur Einführung:
Das Lexikon der Unfallrekonstruktion richtet sich im wesentlichen an die juristische Berufssparte. Deshalb finden sich in dieser Sektion nur allgemeine Erklärungen zur Technik von Kraftfahrzeugen, soweit sie zum Verständnis von Gutachten zur Unfallrekonstruktion erforderlich sind. In dieser Sektion werden noch folgende Fachgebiete behandelt:
Technische Fahrzeugmängel
Im Rahmen kraftfahrzeugtechnischer Gutachten kann untersucht werden, ob an einem Fahrzeug ein technischer Mangel vorliegt, der einen Unfall ausgelöst oder mitverursacht hat. Gerade bei älteren Fahrzeugen stellt sich oft heraus, daß Mängel an der Bremsanlage, der Bereifung oder Lenkung zu einem Unfall geführt haben. Durch Untersuchung eines Fahrzeuges können derartige Mängel aufgedeckt werden.
Weiterhin stellt sich häufig die Frage, ob bei Fahrzeugverkäufen fehlende Eigenschaften zugesichert sind oder Fahrzeugmängel arglistisch verschwiegen wurden. Beispiele hierfür sind der verdeckte Unfallschaden oder die zwar zugesichert, tatsächlich jedoch nicht durchgeführte Motorreparatur. Bei Neuwagen stellt sich zudem häufig die Frage, ob die zugesicherten Verbrauchswerte tatsächlich eingehalten werden und ob ein Fahrzeug nach dem Stand der Technik gebaut ist.
Produkthaftung
Aufgrund der verschärften Gesetze zur Produkthaftung werden jetzt auch in Deutschland häufig Prozesse geführt, bei denen die Frage nach der Fehlerfreiheit eines Fahrzeuges nach dem Stand der Technik beantwortet werden soll. Dies betrifft sowohl Straßenfahrzeuge als auch Sport- und Freizeitgeräte sowie Arbeitsgeräte. Läßt sich hier im Rahmen einer technischen Begutachtung zeigen, daß die Fehlerfreiheit eines Produktes nicht vorliegt und zudem der Mangel unfallkausal ist, kommt eine Produkthaftung des Herstellers oder des Verkäufers in Betracht.