Kommt es zu einem elektronischen Ausfall eines ABS-Systems, dann wird die normale Bremsfunktion des Fahrzeugs erhalten. Bei einer starken Bremsung kommt es dann zu einem Blockieren der Räder. Häufig wird insbesondere in Strafverfahren argumentiert, eine Abbremsung des Fahrzeugs sei nicht mehr möglich gewesen, da der ABV plötzlich versagt habe. Dies ist nicht zutreffend:
Bei einem Ausfall des Systems bleiben alle Funktionen der normalen hydraulischen Bremsanlage erhalten. Bei einem normalen Pedaldruck blockieren dann die Räder. Dies gilt auch dann, wenn kollisionsbedingt, meist durch einen Frontalcrash, der ABV bei der Kollision ausfällt. Der Fahrer kann dennoch durch eine weitere Abbremsung sein Fahrzeug mit voller Bremswirkung zum Stillstand bringen. Liegt in diesen Fällen eine Blockierspurzeichnung der Räder bis zum Endstand vor, ist es sinnlos, zu behaupten, eine Bremsung konnte nicht mehr stattfinden, da das ABS ausgefallen war.
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