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Radarmessungen

Die Messsonde sendet einen Radarstrahl mit einer bestimmten Frequenz aus. Dieser wird von dem bewegten Gegenstand reflektiert und an der Messsonde wieder eingefangen. Der reflektierte Radarstrahl hat eine andere Frequenz als der ausgesendete. Dieses Phänomen wird als „Doppler-Effekt“ bezeichnet. Er lässt Aussagen zu der Bewegungsgeschwindigkeit des Gegenstandes zu.
Selbst bei Radargeräten neuer Bauart ist es nicht möglich, den Radarstrahl ähnlich gut zu fokussieren, wie einen Laserstrahl. Der Öffnungswinkel der Radarkeule liegt bei ca. 5°. Aufgrund der starken Aufweitung des Strahles liegt der Arbeitsbereich des Verkehrsradars maximal bei ca. 40 m. Innerhalb dieses Entfernungsbereichs können an den meisten Geräten verschiedene Reichweiten eingestellt werden, in denen die Messung erfolgt.
Von Kraftfahrzeugen werden die Radarstrahlen im Wesentlichen nur von annährend senkrecht zur Messrichtung ausgerichteten Flächen reflektiert. Glatte Flächen, die unter einem flachen Winkel anvisiert werden, lenken den Strahl ab (Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel). Hieraus können, wie weiter unten noch dargestellt, Messfehler resultieren.
In Deutschland werden zur Zeit Geräte der Firma Robot Visual Systems genutzt. Sie tragen die Bezeichnung „Traffipax“ oder „Multanova“.

a) Winkelfehler
Im Gegensatz zu den Lasergeräten können Radargeräte nur unter einem ganz bestimmten Winkel zu dem ankommenden Fahrzeugverkehr korrekt messen. Jedes Radargerät hat also einen fest vorgegebenen Messwinkel, der zur Fahrbahnlängsrichtung eingehalten werden muss. Er beträgt meist zwischen 20 bis maximal 25°. Ist der Ausrichtungswinkel zu dem gemessenen Fahrzeug kleiner, errechnet das Radargerät zu Lasten des Betroffenen eine zu hohe Geschwindigkeit. Grundsätzlich wurde von der PTB zur Abdeckung der möglichen Fehler eine Toleranz von 3 % oberhalb von einer Geschwindigkeit von 100 km/h und von konstant 3 km/h unterhalb von 100 km/h berücksichtigt.
Abb. 67 zeigt ein Messgerät, das vorschriftsmäßig unter einem in der Gebrauchsanleitung genannten Winkel zur Fahrbahnachse von 22° aufgestellt ist. Die Messentfernung in Längsrichtung gesehen liegt bei 15 m und das Gerät wurde in einem senkrechten Abstand zur Bewegungsachse von 6 m aufgestellt.

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Schräge Aufstellposition einer Radaranlage mit Definition des Messwinkels zur Fahrtrichtung 

Mit Hilfe des bei der Messung aufgenommen Fotos lässt sich in der Regel durch einen Sachverständigen überprüfen, ob der vorgeschriebene Ausrichtungswinkel eingehalten wurde. Genaue Ergebnisse lassen sich erzielen, wenn zusätzlich noch die Kamerabrennweite bekannt ist. Diese Daten sind bei den Behörden hinterlegt. Weiterhin benötigt man die Negative des Messfilmes, um verlässliche Aussagen zu treffen. Nur wenn der Messwinkel deutlich kleiner ist, als der Sollwinkel, entsteht auch ein wesentlicher Messfehler. Würde sich für das Beispiel Abb. 67 ergeben, dass der tatsächliche Messwinkel nur bei 17° gelegen hat, ergibt sich aus dem sogenannten „Kosinuseffekt“ ein Messfehler von rd. 3 %.
Führt das gemessene Fahrzeug gerade einen Überholvorgang durch und schert von der Überholspur auf den normalen Fahrstreifen ein, kann es zum Messzeitpunkt leicht eine Schrägstellung von 5° zur Straßenachse, aufweisen. Eine derartige Schrägstellung zur Fahrbahnachse lässt sich durch einen einzigen Blick auf das Messfoto entweder nachweisen oder ausschließen. Ergibt sich aus dem Foto kein größerer Winkel zwischen Fahrzeug und Straßenachse, scheidet dieser Fehler aus.
Bei Radarmessungen ist es leider nicht möglich, eine Plausibilitätskontrolle zur Fahrgeschwindigkeit aus dem Foto abzuleiten. Im Gegensatz zu Lichtschrankenmessungen liegt weder der Messbeginn, noch die Auslöseverzögerung der Kamera fest.
Grundsätzlich sollten Radargeräte nicht in engradigen Kurven aufgestellt werden. Dabei ist es nämlich nicht möglich, den vorgegebenen Messwinkel sicherzustellen. Ob in einer Kurve gemessen wurde, ergibt sich auch sofort aus dem Täterfoto.

b) Reflexionsfehler
Bei Radargeräten wird das zu messende Objekt nicht direkt anvisiert. Zuverlässig kann nur gemessen werden, wenn Spiegelungen an glatten Flächen, wie beispielsweise Schallschutzwänden, ausgeschlossen sind. Werden solche Flächen getroffen, kann es zu der sogenannten Knickstrahlreflexion kommen. Abb. 68 zeigt, wie diese Fehlmessung zustande kommt: Der Radarstrahl trifft auf die Schallschutzwand im Hintergrund und wird von dort unter dem gleichen Winkel wieder abgelenkt. Danach trifft er auf das Fahrzeug, das sich auf dem linken Fahrstreifen nähert, der Radarstrahl wird wieder gegen die Schallschutzwand zurückgeworfen und anschließend wieder von der Sonde eingefangen. Tatsächlich wird also das Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen gemessen und löst auch das Foto aus.

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Knickstrahlreflexion an einer Schallschutzwand

 

Wenn sich nun gleichzeitig auf dem rechten Fahrstreifen ein Fahrzeug befindet, dann kann die Geschwindigkeitsmessung diesem irrtümlich zugeordnet werden. Dieser Fall kann aber nur auftreten, wenn eine glatte breite Fläche in geringem Abstand zu der Radaranlage vorhanden ist. Dieser Fehler tritt naturgemäß nicht nur einmal sondern häufiger innerhalb der Messserie auf. In solchen Fällen sollte also der gesamte Messfilm ausgewertet werden.
Ist die Reichweite eines Radargerätes zu groß eingestellt, kann es auch zu einer sogenannten „Doppelmessung“ kommen. Abb. 69 verdeutlicht, wie dieser Messfehler entstehen kann.

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Doppelmessung

Der Radarstrahl wird von dem zu messenden Objekt teilweise auch in Richtung der Gegenfahrbahn abgelenkt. Bewegt sich dort ein Fahrzeug in Gegenrichtung und reflektiert diesen Radarstrahl wieder teilweise zurück auf das Messobjekt, dann kann ein wesentlich zu hoher Geschwindigkeitswert angezeigt werden. Diese Geschwindigkeit liegt bei der doppelten Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeuges zzgl. der einfachen Geschwindigkeit des entgegenkommenden. Auch dieser Fehler lässt sich eindeutig ausschließen, wenn die Fotodokumentation nicht nur das zu messende Fahrzeug, sondern auch Informationen zur Umgebung liefert.