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Rotlicht

Rotlichtverstöße

Polizeimessungen_8

Anordnung der Induktionsschleifen beim Rotlichtverstoß

Viele Lichtzeichenanlagen sind mit stationären Überwachungsgeräten ausgestattet. Die Fahrzeugposition wird dabei über Induktionsschleifen festgestellt, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Die erste Induktionsschleife liegt relativ dicht hinter der Haltelinie. In der Praxis wird sie in einem Abstand von 1 bis 5 m montiert. Hierdurch schließt man aus, dass ein erst direkt hinter der Haltelinie anhaltendes Fahrzeug schon von der Induktionsschleife erfasst und ein Foto ausgelöst wird. Die zweite Induktionsschleife ist typischerweise ungefähr im mittigen Bereich der Kreuzung verlegt. Überfährt ein Fahrzeug diesen Punkt bei „Rotlicht“ wird ein zweites Foto ausgelöst. Die Abbildung rechts zeigt ein Beispiel der Anordnung von Induktionsschleifen.

Maßgeblich für den Rotlichtverstoß ist diejenige Zeit, die zwischen dem Rotlichtwechsel und dem Passieren der Haltelinie durch das Tatfahrzeug liegt. Von besonderem Interesse ist der Schwellenwert von 1,0 s, da oberhalb dieses Wertes von vorsätzlichem Handeln ausgegangen wird. Ergibt sich ein vorgeworfener Rotlichtverstoß von knapp über 1,0 s, kann sich eine Überprüfung lohnen.

Die Polizei berechnet aus den eingeblendeten Zeiten zwischen Beginn der Rotphase und dem Aufnahmezeitpunkt der Fotografien zunächst die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen den beiden Fotopositionen. Danach wird bei Annahme einer konstanten Geschwindigkeit davor berechnet, zu welchem Zeitpunkt nach Beginn der Rotphase die Haltelinie tatsächlich überquert wurde. Diese Zeit wird abzüglich einer Toleranz von der Behörde als Rotzeit vorgeworfen. Tatsächlich wäre es möglich, dass die Strecke zwischen Beginn der Rotphase und dem beiden Fotos beschleunigt zurückgelegt wurde. Dabei ergeben sich geringfügig günstigere Zeiten für den Betroffenen. Solche Betrachtungen lohnen sich aber nur, wenn Sekundenbruchteile zur Diskussion stehen.
Die Ergebnisse von Rotlichtmessungen sind weiterhin immer dann kritisch zu prüfen, wenn auf einer der beiden Fotografien das Tatfahrzeug nicht in der normalen Position auf der Induktionsschleife zu sehen ist.