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Nachfahrmessungen

Im fließenden Verkehr werden von der Polizei auch videogestützte Systeme wie Police-Pilot oder ProViDa eingesetzt. Diese Anlagen befinden sich in nachfahrenden Fahrzeugen. Grundsätzlich wird dabei eine gewisse Wegstrecke mit einem geeichten Messfahrzeug durchfahren und die Zeit gemessen, die das Messfahrzug für diese Wegstrecke benötigt. Die gesamte Messung wird mit einer Videokamera aufgezeichnet, die wesentlichen Messparameter (Strecke, Zeit, Momentangeschwindigkeit) sind in die Videoaufzeichnung eingeblendet. Die Messbeamten müssen dabei sicherstellen, dass sich der Abstand zu dem zu messenden Fahrzeug nicht verkleinert.

Steht fest, dass sich die Brennweite der Videokamera während der Messfahrt nicht verändert hat, dann kann eine Abstandskontrolle durch Einzelbildauswertung erfolgen. Bestehen Zweifel an der Korrektheit der Messung, kann in der Regel auch durch Auswerten ortsfester Bezugspunkte geklärt werden, ob Messfehler vorliegen oder nicht. Mit Hilfe der eingeblendeten Zeit oder der feststehenden Aufnahmefrequenz der Videokamera lassen sich genauere Geschwindigkeiten berechnen, wenn die Strecke zwischen zwei ortsfesten Bezugspunkten nachgemessen wird. Wenn sich der Abstand während der Messung verkleinert, lassen sich mit fotogrammetrischer Einzelbildauswertung auch Aussagen dazu treffen, um wie viele Meter sich der Abstand während der Messung verringert hat und welche Toleranzen zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Häufig taucht auch die Frage auf, in wie weit sich im praktischen Fahrbetrieb Abweichungen bei dem Messfahrzeug ergeben können. Der durch Reifendruck und Reifenverschleiß resultierende mögliche Fehler liegt in der Praxis bei maximal 2 %. Ein Abzug in dieser Größenordnung ist ohnehin schon bei dieser Messart für den Reifeneinfluss vorgesehen. Problematischer ist es, wenn nach der Eichung eine andere Reifengröße aufgezogen wird. Dann muss das Fahrzeug neu geeicht werden. Erfolgte die Eichung mit Winterreifen, die Messung aber bei Sommerreifen, ist unter Umständen ein zusätzlicher Fehler von 2 % zu berücksichtigen.