Nach Verkehrsunfällen stellt man häufig eine teilweise einseitige Spurzeichnung eines Fahrzeugs fest. Der erste Teil dieser Spur, die nur einseitig gezeichnet wurde, verläuft dabei gekrümmt. In diesen Fällen wird häufig fälschlicherweise argumentiert, dass die Bremsanlage nicht intakt war. In Wirklichkeit ist diese teilweise einseitige Spurzeichnung jedoch auf die fahrdynamische Ausgangssituation des Fahrzeuges gemäß Skizze zurückzuführen. Erfolgt nämlich die Bremsung in einer Bogenfahrt des Fahrzeuges, liegt eine unterschiedliche Belastung der linken und der rechten Radseite vor. Aufgrund der wirkenden Querbeschleunigung kommt es bei dieser Bogenfahrt zu einer Entlastung der kurveninneren und zu einer Belastung der kurvenäußeren Räder. Grundsätzlich wird aber der Bremsdruck auf der linken und auf der rechten Radseite gleich eingesteuert und deshalb sind auch die Bremskräfte an den Rädern links oder rechts gleich. Die entlastete Radseite neigt deshalb früher zum Blockieren als die belastete Radseite. Gerade dann, wenn während einer Kurvenfahrt oder einer Ausweichlenkung der Bremsdruck allmählich aufgebaut wird, können sich längere, einseitige Spurzeichnungen einstellen, obwohl die Bremsanlage intakt ist.
Wie Versuchsmessungen gezeigt haben, kann in guter Näherung bei einseitiger Spurzeichnung von einem Verzögerungswert ausgegangen werden, der bei 80 % bis 90 % der Vollverzögerung liegt. Sobald die doppelseitige Spurzeichnung einsetzt, wird das Fahrzeug dann dabei vollverzögert.