Häufig wird verlangt, der Fahrzeuglenker müsse sich einem potentiellen Hindernisbereich „bremsbereit“ nähern, ohne dass dieser Begriff definiert worden wäre. Er ist zu definieren und zu ersetzen durch den Begriff „vorgebremste Annährung“. „Gespannte Aufmerksamkeit“ allein kann die Vorbremszeit nicht wesentlich verkürzen. Es kann aber die gesamte Umsetzzeit und mindestens ein Teil der technischen Verlustzeit erspart werden, wenn z.B. beim Heranfahren an eine Kreuzung der Fuß auf dem Bremspedal ruht. Die Verstärkung einer Betriebsbremsung zur Notbremsung erfordert nur eine Vorbremszeit von 0,2 bis 0,5 s, je nach der Intensität der Vorbremsung und der Reibwertverhältnisse.
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