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Definitionen

Definitionen zum Bremsen

  • Abbremsung Nach DIN 70012 versteht man unter der Abbremsung das Verhältnis zwischen der Bremskraft und dem Fahrzeuggewicht oder das Verhältnis zwischen der Bremsverzögerung und Fallbeschleunigung. Üblicherweise wird die Verzögerung in m/s² angegeben. Ein Wert von 8 m/s² bedeutet, dass in jeder gebremsten Sekunde ein Geschwindigkeitswert von 8 m/s (das entspricht rd. 29 km/h) abgebaut wird. Bremst ein Fahrzeug also 3 s lang ab, verliert es eine Geschwindigkeit von knapp 90 km/h bei dieser Bremsverzögerung. Die Abbremsung kann auch in Prozent der Fallbeschleunigung (g = 9,81 m/s² = 100 %) angegeben werden.
  • ABS Abkürzung für Antiblockiersystem – Die Bezeichnung wurde eigentlich von Daimler Benz während der Entwicklung des Antiblockiersystems geprägt. Die offizielle Bezeichnung lautet ABV als Abkürzung für automatischer Blockierverhinderer. Näheres hierzu siehe Bremsarten. Die Bremswirkung mit ABS ist i.d.R. besser als die einer Blockierbremsung, ausgenommen auf Schneematsch und Sand, deren Zusammenschieben vor den blockierenden Rädern die Verzögerungswirkung steigern kann.
  • Anlegedauer siehe Reaktionszeit
  • Ansprechdauer s. Ansprechzeit
  • Ansprechzeit DIN 70012 „Die Ansprechdauer ist die Zeitdauer vom Beginn des Bremsvorganges bis zu dem Augenblick, in dem die Bremse beginnt, die Bremskraft zu erzeugen“
  • Antiblockiersystem (siehe auch ABS) Elektronisch- hydraulische Regel – und Steuervorrichtung, die bei Vollbremsung auf jeder Fahrfläche das Blockieren der Räder über einer Geschwindigkeit von etwa 5 km/h verhindert.
  • Blockierbremsung der Vorderräder: eliminiert die Seitenführungskräfte und macht daher Lenkvorgänge unwirksam; der Hinterräder: verursacht eine Drehschleuderbewegung des Fahrzeuges. Bei einem konventionell abgebremsten Fahrzeug moderner Bauart wird das Blockieren der Hinterräder in jedem Fall durch einen Bremskraftbegrenzer verhindert. Das Blockieren der Vorderräder wird mit dem oben beschriebenen Nachteil in Kauf genommen, da sich ansonsten nur durch einen hohen technischen Aufwand durch ein ABV noch hohe Bremskräfte realisieren lassen.
  • Blockierspur Reifenspur eines blockierten Rades auf der Fahrbahn, die zum Unterschied von der Bremsspur das Reifenprofil nicht erkennen lässt, meist schwarz oder dunkelgrau, einzeln weiß oder hellgrau.
  • Bremsdauer Zeitspanne zwischen Betätigungsbeginn und dem Ende der Bremswirkung bzw. dem bewirkten Fahrzeugstillstand.
  • Bremsen durch Aufbringen von Kräften wird der Fahrzeugbewegung entgegengewirkt und Geschwindigkeit herabgesetzt.
  • Bremskraft Die tatsächlich an der Radaufstandsfläche wirkende Kraft. Bei Verzögerung von 8 m/s² und einem Fahrzeuggewicht von 1.000 kg ergibt sich eine Bremskraft von F = m x a; F = 1.000 x 8 = 8.000 Newton. Nimmt man eine gleichmäßige Verteilung auf vier Rädern, wirkt also an jedem Rad eine Bremskraft von 2.000 Newton.
  • Bremskraftverteilung Da der Schwerpunkt des Kraftfahrzeuges höher liegt als die Bodenaufstandsflächen der Räder, entsteht bei Vorwärtsfahrt im dynamischen Bremsvorgang eine Mehrbelastung der Vorderräder und eine Minderbelastung der Hinterräder gegenüber der statischen Achslastverteilung. Durch konstruktive Maßnahmen wird dafür gesorgt, dass die Hinterräder nicht blockieren damit das Fahrzeug spurhaltend verzögert werden kann.
  • Bremsleistung Produkt aus der momentanen Bremskraft und Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Bremsplatte Großflächiger, auf den Reifenlatsch beschränkter Abrieb der Reifenlauffläche infolge einer Blockierbremsung über eine lange Distanz oder einen ausgeprägten Schleudervorgangs mit blockierten Rädern
  • Bremsschlupf Beim Bremsen auftretende Differenz zwischen Fahrzeuggeschwindigkeit und Radumfangsgeschwindigkeit.
  • Bremsvermögen In einer tatsächlichen Situation vorhandene Möglichkeiten der Bremsanlage, eine Verzögerung zu realisieren. Bei schneller Kurvenfahrt ergibt sich beispielsweise ein eindeutig geringeres Bremsvermögen, als bei Geradeausfahrt
  • Bremsvorgang Verlauf der Abbremsung zwischen Betätigungsbeginn und Ende der Bremsung.
  • Bremsweg Der Bremsweg ist der vom Fahrzeug während der Bremsdauer zurückgelegte Weg.
  • Bremswirkung Nutzbarer Anteil des Bremsvermögens
  • Lösedauer Zeitspanne zwischen Freigabe der Betätigungsrichtung und Ende der Bremswirkung
  • Lösen (Bremsung) Entlastende Bremseinrichtung bis zum Aussetzten der Bremskraftschwellen (Bremsanlage). Anstieg der bis zum Erreichen eines nahezu konstanten Wertes.
  • Motorbremse Bremswirkung eines Fahrzeugs infolge der Schubwirkung gegen die Motorleistung. Je nach Auslegung des Fahrzeugs ist die Bremswirkung eher gering, sie lässt sich Verstellung der Nockenwelle, durch Verschluss des Auspuffs und andere Maßnahmen verstärken (s. Bremsverzögerung)
  • Panikbremsung s. Notbremsung
  • Pedalkraft Die vom Fahrer mit dem Fuß auf das Pedal (z. B. Bremspedal) ausgeübte Betätigungskraft. Bei Männern liegt sie maximal etwa bei dem Körpergewicht (Überschreitungen sind selten), Frauen und ältere Personen überschreiten nach verschiedenen Untersuchungen selten 50 kg Pedalkraft. Bei den modernen Fahrzeugen wird durch den Einsatz von Bremskraftverstärkern gewährleistet, dass eine Pedalkraft von mehr als 30 kg nicht erforderlich ist. Bei luftgestützten Bremsanlagen (große Lkw und Busse) sind keine hohen Pedalkräfte erforderlich, da sich hinter dem Bremspedal nur ein Luftventil befindet, dass den Bremsdruck steuert.
  • Redundanz Sicherheitsschaltung: Mehrfachausstattung eine Anlage mit betriebswich­tigen Funktionselementen; im Mikroprozessorbetrieb: parallel ablaufender Prozess. Bei einem Unterschied im Prozessablauf = Störung wird z. b. die Anlage ausgeschaltet. Beispiel: Bei Störung wird eine automatische Verkehrslichtsignalanlage solcher Art innerhalb von 0,3 s auf Gelbblinken umgeschaltet. ABV sind redundant aufgebaut, kommt es zum Ausfall einer Baugruppe, wird die zweite Baugruppe diesen Ausfall durch permanenten Datenabgleich feststellen und ein Abschalten der Bremsregelung vornehmen. Dies wird dem Fahrer am Armaturenbrett signalisiert. Das Fahrzeug kann nach einem Abschalten des Regelsystems „konventionell“ bis zur Blockiergrenze verzögert werden.
  • Regelflecken Kurze, häufig kaum sichtbare Spurzeichnung eines ABS gebremsten Fahrzeugs. Bei einer sehr abrupten starken Abbremsung kann der erste Bremsregelfleck sehr intensiv ausgeprägt sein. Am Ende der Bremsung, kurz vor der Endstellung kann es ebenfalls zu einer stärkeren Spurzeichnung bei einer ABS-Bremsung kommen.
  • Reibungsbeiwert, Kraftschlussbeiwert Bezeichnet mit dem griechischen Buchstaben µ (my)
    • Rollreibung (Haftreibungsbeiwert): Kraftschlussbeiwert des ungebremsten Rades, maßgeblich für die Kombination von Seitenführung und Bremsfähigkeit bis unmittelbar vor dem Blockieren, d. h. bis Beginn des Gleitens.
    • Gleitreibung(Gleitreibungsbeiwert)
  • Retarder Hilfsbremser bei Lkw oder Bussen
  • Scheibenbremse Bremsenkonstruktion, bei der die Bremsklötzer auf einer direkt mit dem Rad gekoppelte Metallscheibe einwirken. Sie ist konstruktiv aufwendiger als die Trommelbremse, jedoch unempfindlicher und besser zu dosieren.
  • Schwelldauer Die Schwelldauer ist die Zeitdauer von dem Augenblick, in dem die Bremse beginnt, die Bremskraft zu erzeugen, bis zu dem Augenblick, in dem sie ihren Betriebswert er­reicht. Bei normalen Pkw liegt die Schwelldauer nur bei 0,2 s, eine Berücksichtigung des dabei entstehenden Geschwindigkeitsabbaus erfolgt in der Regel nicht, der dabei erzeugte Fehler wird durch Annahme einer etwas höheren mittleren Verzögerung ausgeglichen. Bei Motorradbremsungen tastet sich der Fahrer allmählich an die Höchstgrenze der Verzögerung heran, deshalb sind bei Motorradbremsungen durchaus lange Schwellzeiten vorstellbar. Auch bei luftgestützten Bremsanlagen (Lkw und Busse) ist von längeren Schwellzeiten auszugehen, da insbesondere weit entfernte Bremsanlagen erst später mit Luft versorgt werden. Dies gilt insbesondere für Eisenbahnzüge, bei denen Schwelldauern nach Einleiten der Bremsung von 5 s (Personenzüge) bis zu 25 s (Güterzüge) vorliegen können.
  • Teilbremsung Kontrolliertes Verzögern eines Fahrzeugs.
  • Überbremsen Technisch bedingtes, unzweckmäßig starkes Ansprechen der Bremsanlage eines Rades oder einer Achse.
  • Verzögerung Geschwindigkeitsverminderung über die Zeit, auch negative Beschleunigung genannt. Üblicherweise wird die Verzögerung wie die Beschleunigung mit dem Symbol a (acceleration) bezeichnet.
  • Verzögerung, mittlere Mittelwert der während des Brems- oder Kollisionsvorganges veränderlichen Verzögerung, entspricht dem Quotient aus Geschwindigkeitsänderung und Brems- oder Kollisionsdauer.
  • Vollbremsung Kontrolliertes Herbeiführen der physikalisch maximal möglichen Verzögerung. Bei Pkw mit wird meist die maximale Verzögerung kurz vor Erreichen der Blockiergrenze erreicht. Spurzeichnung tritt aber trotz maximaler Bremswirkung nicht unbedingt auf.
  • Vorbremszeit, -strecke Die zwischen objektiver Reaktionsaufforderung und rechnerischem Bremsbeginn liegende Zeit (Strecke) wird von Sachverständigen gelegentlich auch als Vorbremszeit (Strecke) bezeichnet.