Bei Bremsvorgängen von Lkw sind größere Schwankungsbreiten in der Verzögerung möglich. Dies liegt daran, dass insbesondere bei beladenen Lkw oftmals nicht mehr alle Räder zum Blockieren gebracht werden können, die die Bremsanlage des Lkw ist hierfür nicht immer ausreichend stark dimensioniert.
In jedem Fall kann aber bei einem intakten Lkw davon ausgegangen werden, dass die Mindestverzögerung von 4 m/s², die gesetzlich vorgeschrieben ist, auch im vollbeladenen Zustand auf Fahrbahnen mit normaler Griffigkeit erreicht werden muss. Liegt Blockierspurzeichnung oder auch Bremsspurzeichnung von allen Rädern eines Lkw vor, ist von Verzögerungswerten an der Obergrenze des genannten Wertebereichs, also von 6 bis 7 m/s² auszugehen.