Die Bremsverzögerung ist die durch die Bremsanlage erzeugte Verringerung der Fahrgeschwindigkeit in der Zeiteinheit.
Gesetzlich vorgeschriebene Verzögerungswerte:
Die in der ECE-Regelung 13 detailliert für die unterschiedlichen Fahrzeuggruppen und Geschwindigkeiten festgelegten mittleren Vollverzögerungswerte und Bremsentests gelten europaweit.
- Betriebsbremse: Pkw 5,00 m/s²; Lkw 4,00m/s²
- Motorräder: 4,4 bzw. 5,8 m/s²
- Feststellbremse: 1,5 m/s²
- Dennoch: StVZO § 41 (3)
- Betriebsbremse: mindestens 2,5 m/s²
- Feststellbremse: mindestens 1,5 m/s²
- Motorräder: mindestens 2,5 m/s²