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Energiesatz

Das zweite, für die Rekonstruktion von Verkehrsunfällen wichtige Stoßgesetz ist der sogenannte Energie-Erhaltungssatz. Er wird auch als Energie-Erhaltungssatz bezeichnet.

Dieser Satz besagt, dass die kinetischen Energien der Stoßkörper vor der Kollision gleich den kinetischen Energien nach der Kollision zuzüglich der Deformationsarbeit und der Rotationsenergien sind. Die Deformationsenergien können aus den Verformungen bestimmt werden. Alle übrigen Kenngrößen wie die Ein- und Auslaufgeschwindigkeiten sowie die Rotationsgeschwindigkeiten erhält man durch eine Auslaufanalyse aus der Auswertung der Unfallszene.