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Definitionen

  • Akkommodationszeit Vom Beleuchtungsniveau abhängig, bei 10 lx ist sie etwa 3mal so lang als bei 50 lx. nimmt mit zunehmendem Alter zu (siehe Blicksprung).
  • Atavistische Reaktion Eine Reaktion, die einem in stammesgeschichtlicher Urzeit erlerntem Verhalten entspricht z. B. eine Ausweichvorgang in die sich Verkehrsraum bietende Lücke, die anschaulich, als „Reaktion weg von der Gefahr“ bezeichnet wird, da sich oftmals das Objekt in die gleiche Lücke bewegt, kommt es dort zur Kollision.
  • Auffälligkeitswert Bei allen Verkehrsteilnehmern im Querverkehr, auch bei Fußgängern, ist im Normalfall eine Bewegstrecke von mindestens 0,4 s anzunehmen, die deshalb streckenabhängig ist, weil langsames Gehen einen geringeren Auffälligkeitswert hat als Laufen. Setzt sich ein zunächst stehendes Objekt, wie ein anhaltendes Kraftfahrzeug oder ein am Fahrbahnrand stehender Fußgänger in Bewegung, dann muss zunächst eine gewisse Strecke zurückgelegt werden, bis der Kraftfahrer diese Veränderung wahrnehmen und auf sie reagieren kann. Im Normalfall ist eine Bewegungsstrecke von etwa 1 m anzunehmen. Eine langsame und allmähliche Beschleunigung hat einen geringeren Auffälligkeitswert als eine plötzliche, schnelle.
  • Augen-Bodenhöhe Maß zwischen Fahrbahnoberfläche und Kopfposition des Beobachters
  • Augen-Front-Distanz Maß zwischen Fahrzeugfront und Kopfposition des Kraftfahrers im Fahrzeug
  • Augpunktbahn Bewegungsbahn des Augpunktes bei einem in Bewegung befindlichen Kraftfahrzeug.
  • Augpunkte des Kraftfahrers In der Unfallanalyse ist der Augpunkt als einzelner Punkt in der Kopfposition des Fahrers definiert. Bei der Beurteilung von Sichtschattenpositionen spielt die Position des Augpunktes eine Rolle.
  • Bewegungsbahn Bahn, auf der sich eine Person, ein Augpunkt, ein Fahrzeugpunkt oder ein Gegenstand bewegen.
  • Blendstörungskreis Im Blendstörungskreis entgegengerichteter Scheinwerfer können Hindernisse, wie z. B. Fußgänger als dunkle Gestalt sichtbar werden.
  • Blendung Reflex, der das Auge vor starkem Lichteinfall schützt, der aber bei plötzlich hoher Leuchtdichte nicht rasch genug oder nicht ausreichend erfolgen kann.
  • Blicksprung Infolge der Begrenzung der Scharfsehfähigkeit auf 3°, also einen kleinen zentralen Netzbereich, müssen zum Scharfsehen die jeweiligen Sehdinge in diesem zentralen Netzhautbereich fixiert werden. Während des Blicksprungs (Saccade) ist eine geordnete Wahrnehmung nicht möglich. Die Dauer des Blicksprunges ist abhängig davon, ob daneben auch noch eine Akkommodation gegebenenfalls Adaption erforderlich ist. Darüber hinaus ist sie altersabhängig.
  • Blickzuwendung Taucht ein Gefahrenobjekt für einen Kraftfahrer nicht im direkten Sichtbereich auf, sondern in der Peripherie, wird oftmals eine verlängerte Reaktionszeit berücksichtigt, um der erforderlichen Blickzuwendung Rechnung zu tragen. Nach den Empfehlungen des 20. Verkehrsgerichts ist bereits bei einer geringfügigen, zur Erkennung erforderlichen Blickbewegung von bis zu 5° von einer Verlängerung um etwa 0,4 Sekunden auszugehen und bei einer Blickbewegung von mehr als 5° sogar um etwa 0,6 Sekunden. Innerorts beträgt der Anhalteweg aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit etwa 25 m. Wird die Reaktion in dieser Entfernung vom möglichen Kollisionspunkt ausgelöst, so ist der Unfall vermeidbar. Bei dieser Blickentfernung entsprechen 5° Blickwinkel gut 2 m (genau 2,2 m). Wird der Fußgänger also erstmals als Gefahr erkennbar, wenn er sich in Querrichtung noch deutlich mehr als 2 m außerhalb der normalen Blickachse des Autofahrers befindet, ist eine Blickzuwendung mit einer längeren Reaktionszeit zu diskutieren.
  • Erkennen Erkennung und Bewertung einer wahrgenommenen Situation. In der Wahrnehmungspsychologie ist definiert, dass der Erkennungsvorgang mit der Reaktionsaufforderung beendet ist.
  • Fehlreaktion Nach einem Verkehrsunfall wird häufig von einer Partei argumentiert, es läge eine Fehlreaktion vor, da ein Unfallbeteiligter in den falschen Bereich ausgewichen sei. Ob hier tatsächlich von einem Fehlverhalten gesprochen werden kann, hängt jedoch erheblich von derjenigen Situation ab, die bei der sekundenschnell zutreffenden Entscheidung innerhalb der Unfallentwicklung vorgelegen hat. Hier darf keine retrospektive Betrachtung aus der Unfallsituation erfolgen, vielmehr ist zu untersuchen, welche Reaktionen nach dem Erkennen der Gefahr für sinnvoll gehalten werden durfte.
  • Geräuschüberdeckung Das schwächere oder fernere Geräusch wird durch das stärkere oder nähere Geräusch unhörbar
  • Hören Aus unterschiedlicher Schallintensität wird auf die Entfernung von Schallgebern geschlossen. Hohe Töne werden meist für von ferneren, tiefe meist für von näheren Schallgebern abgestrahlt gehalten.
  • Kontraste Leuchtdichtunterschied von Objekt und Umgebung im Verhältnis zur Umgebungs­leuchtdichte. Es gibt Helligkeitskontraste und bei genügend großer Umfeldleucht­dichte zusätzlich Farbkontraste.
  • Reaktion Das nach Wahrnehmen und Erkennen einer Gefahr ausgelöste Verhalten, das der Gefahrenabwehr dienen soll.
  • Reaktionsort s. Reaktionsposition
  • Reaktionsposition (Reaktionsstelle, Gefahrenerkennungspunkt) Momentanposition des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Reaktion des Lenkers. Die Reaktionsposition liegt im Notfall dort, wo sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Gefahrenerkennung, also ca. 1 s vor dem Beginn der Spurenabzeichnung befunden hat.
  • Reaktionspunkt Ende des Erkennungsvorgangs und Einleiten der Reaktion. In der Unfallrekonstruktion wird hier unterschieden zwischen dem aus dem Fahrverhalten tatsächlich nachweis­baren Reaktionspunkt und dem frühestmöglichen Reaktionspunkt. Liegen zwischen diesen beiden Punkten erhebliche Zeitunterschiede, dann kann eine verspätete Reaktion (= Reaktionsverzug) diskutiert werden.
  • Reaktionsverzug Dauer zwischen frühestmöglichem und tatsächlichem Reaktionszeitpunkt (s. Reak­tionspunkt).
  • Reaktionszeit Teil der Vorbremszeit. Zeitspanne zwischen dem Eintreten eines bestimmten Reizes (Reaktionsaufforderung) bis zur ersten darauf gerichteten Handlung.
  • Reflex Ein unwillkürlicher, nicht bewusst erzeugter Bewegungsvorgang als Reaktion auf einen äußeren Reiz. Übertragung von den sensiblen auf die motorischen Nerven im Rückenmark – ohne zum Gehirn zu gelangen.
  • Reichweite der Scheinwerfer An der Hell-, Dunkelgrenze ausgerichtete Entfernungsangabe, die jedoch keinen verlässlichen Rückschluss auf die tatsächliche Erkennbarkeitsentfernung von Objekten im Scheinwerferlicht zulässt.
  • Relative Erkennbarkeit Erkennbarkeit eines Objektes für den Fahrzeuglenker unter Berücksichtigung der Größe, Farbe, des Kontrastes und der Reflexion des Objektes.
  • Schreckzeit Zwischen Schreckanlass und Reaktion wegen Erschreckens ohne sinnvolle Abwehr­handlung verstrichene Zeit. Bei der Durchführung von Vermeidbarkeitsbetrachtungen wird in der Regel keine Schreckzeit berücksichtigt.
  • Selektive Wahrnehmung Im Wahrnehmungsprozess erfolgt je nach Zweckbestimmung der Verrichtung ein un­bewusster Aussonderungsprozess.
  • Sichtbehinderung Verkürzung der Erkennungsentfernung: geometrische (ortsfeste, wie z. B. Hausecke oder Gartenbepflanzung und veränderliche, wie z. B. parkende Lkw); metrologische (z. B. Nebel); umfeldbedingte (Rauch)
  • Sichtgrenze Begrenzung der Sicht durch Sichthindernisse oder schlechtere Sichtverhältnisse. Man unterscheidet zwischen ortsfesten Sichthindernissen, wie Gebäuden oder Anpflanzungen und beweglichen Sichthindernissen, wie beispielsweise parkenden Fahrzeugen. Bei der Angabe der witterungsbedingten Sichtgrenze sind in der Regel größere Tolleranzen zu berücksichtigen.
  • Umsetzdauer siehe Reaktionszeit
  • Wahrnehmen Bemerken eines Objektes oder einer Situation. Die der Wahrnehmung folgende Erkennbarkeitsphase wird beeinflusst durch eine erforderliche Blickzuwendung und die Auganpassung.