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Ausweichen

Ausweichreaktion „von der Gefahr weg“

Verbleibt einem Kraftfahrer vor einer sich ankündigenden Kollision noch ausreichend Zeit, dann wird er mit einer Abwehrbremsung versuchen, das Unfallereignis zu vermeiden. Bei plötzlich auftauchenden Gefahren verlaufen derartige Abwehrhandlungen automatisiert, da sie durch die tägliche Fahrpraxis antrainiert sind. Je eindeutiger das Gefahrensignal identifiziert wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Abwehrhandlung vergleichbar abläuft. So wird z.B. bei einem von rechts nach links die Fahrbahn überquerenden Fußgänger jeder routinierte Kraftfahrer unverzüglich bremsen und etwa zeitgleich versuchen, auszuweichen. Er wird zum Ausweichen dorthin steuern, wo sich zum Zeitpunkt des Gefahreneintritts eine Lücke im Verkehrsraum bietet. Es kommt also zu einer Reaktion, die anschaulich als Abwehrreaktion „von der Gefahr weg“ bezeichnet wird.

In der unteren Bildsequenz ist dieser Ablauf für einen Unfall dargestellt, bei dem sich von links ein Radfahrer nähert, der zunächst noch durch ein Sichthindernis verdeckt ist. Bei der weiteren Annäherung nimmt der Pkw-Fahrer, der den vor ihm liegenden Verkehrsraum ständig beobachtet, den an der Sichtgrenze auftauchenden Radfahrer zunächst wahr. Da es sich um einen Objekt handelt, das sich seitlich in seinen Verkehrsraum hineinbewegt, wird eine Blickzuwendung ausgelöst und der Autofahrer fixiert das Objekt. Gleichzeitig bewegt sich der Radfahrer in dem Beispiel bereits in die Fahrbahn hinein und der Autofahrer erkennt, dass die Situation aufgrund des geringen Abstandes gefährlich wird. Er entschließt sich spontan zu einer Abwehrbremsung und zudem auch zu einem Ausweichvorgang nach rechts „von der Gefahr weg“. Zu dem Zeitpunkt, als dieser Entschluss fällt, befindet sich der Radfahrer noch auf der linken Fahrbahnhälfte. Deshalb ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Autofahrer die Ausweichlücke am rechten Fahrbahnrand nutzt. Oftmals werden hierdurch auch Anstoßvorgänge vermieden, wenn der Radfahrer den Überquerungsvorgang wieder abbricht. Versucht er dagegen selbst, möglichst zügig die Fahrbahn vor dem Pkw zu räumen, kann es in einer Verkettung unglücklicher Umstände dazu kommen, dass der Radfahrer am äußeren Fahrbahnrand oder sogar bereits jenseits der Fahrbahn von dem gleichzeitig ausweichenden Pkw erfasst wird. Häufig wird in derartigen Fällen von Rechtsanwälten argumentiert, dass der Anstoß vom Autofahrer deshalb verschuldet wurde, weil er den Ausweichvorgang durchgeführt hat. Hieraus kann im Regelfall aber keine Vermeidbarkeitsmöglichkeit konstruiert werden, da das weitere Verhalten des Vorfahrtsverletzenden für den Bevorrechtigten nicht vorhersehbar ist.

I. Normales Fahrsehen:
Ein Kraftfahrer scannt ständig den vor ihm liegenden Verkehrsraum ab, wobei schwerpunktsmäßig der 2 bis 3 Sekunden später durchfahrende Bereich nach verkehrsrelevanten Informationen abgesucht wird.

Reagieren_1II Wahrnehmung
Ein sich bewegendes Objekt wird peripher gesehen und löst eine Blickzuwendung aus. (Umschaltung von distributiver auf konzentrative Aufmerksamkeit). In dem Beispiel taucht der Radfahrer an der Sichtkante auf.Reagieren_2III Erkennen

Der Kraftfahrer erkennt, daß sich das Objekt in seinen Fahrraum hineinbewegt. Er sit bereits zu nahe, um durch eine normele Abbremsung vor dem Hindernis anzuhalten.

Reagieren_3IV Reaktion

Im Automatismus wird ein zuvor antrainiertes reflexartiges Handeln ausgelöst. In fast allen Fällen wird spontan eine Abbremsung eingeleitet. Überlagert wird außerdem i.d.R. ein Ausweichvorgang, wenn sich im Verkehrsraum eine Ausweichlücke befindet.

Reagieren_4V Abwehrvorgang

Die Lenkung wird nach rechts verrissen, und die Richtungsänderung setzt kurz vor der Notbremsung ein. Deshalb entsteht zunächst eine einseitige Spurzeichnung der entlasteten kurveninneren Räder. Es sind jetzt zwei Ablaufmöglichkeiten denkbar: Der Radfahrer fährt weiter, es kommt zur Kollision; oder der Radfahrer bleibt stehen und der Ausweichvorgang war erfolgreich.

Reagieren_5Aufgrund dieser zwei Möglichkeiten kann nach einem Ausweichvorgang in dieser Art, der auf den ersten Blick wie eine “Verfolgungsfahrt” aussieht, nicht gesagt werden, dass der Unfall durch eine Weiterfahrt geradeaus doch vermeidbar gewesen wäre.

Eine Ausweichlenkung „von der Gefahr weg“ unterbleibt, wenn überhaupt keine Lücke im Verkehrsraum vorhanden ist oder aber sich gleichzeitig noch Gegenverkehr nähert, durch den die Lücke versperrt ist. Oftmals entfällt die Ausweichbewegung, da der Fahrer sein Fahrzeug bereits bei Beginn der Lenkbewegung mit blockierten Rädern abbremst. Die Räder werden durch die Vollbremsung sozusagen funktionsuntüchtig. Sie könnten genauso gut durch unter dem Fahrzeug montierte Gummiblöcke ersetzt werden. Mit blockierten Rädern wird das Fahrzeug deshalb lenkuntüchtig; es rutscht in die vor der Vollbremsung eingeschlagenen Richtung weiter.

Im Regelfall stellt sich aber aufgrund der sich etwas frühzeitiger auswirkenden Ausweichlenkung die in der letzten Abbildung V dargestellte Fahrzeugbewegung ein. Es kommt zunächst zu einer einseitigen Spurzeichnung der aufgrund der Kurvenfahrt (Fliehkraft) entlasteten Räder. Bei einer Steigerung der Bremskräfte setzt dann auch die Blockierspurzeichnung der belasteten Radseite ein und das Fahrzeug bewegt sich etwa geradlinig weiter, da das Fahrzeug nicht mehr lenkfähig ist. Die bei einseitiger Spurzeichnung auftretende Verzögerung finden Sie hier.