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Statistik

Statistische Materialien (1/3)

In den letzten Jahrzehnten stellen Versicherungsgesellschaften in Deutschland, der Schweiz und Österreich eine starke Zunahme an betrügerischen Schadenersatzansprüchen fest. Für dieses Phänomen gibt es verschiedene Ursachen. Die Hauptursache ist sicher, dass der Normalbürger kein Unrechtsbewusstsein hat, wenn er die anonyme Versicherungsgesellschaft betrügt, und außerdem ist das Risiko, dabei ertappt zu werden, sehr gering. Wird ein Versicherungsbetrug dann doch einmal bewiesen, besteht nur ein geringes öffentliches Interesse an Sanktionen. Versicherungsbetrug wird in weiten Teilen der Gesellschaft als Kavaliersdelikt angesehen.

Eine Vorstellung zur Größenordnung des Betruges zum Nachteil von Versicherungen vermittelt folgende Abbildung. Diese Zahlen wurden von der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) schon vor einigen Jahren erhoben und publiziert. Das Datenmaterial basieren auf persönlichen Befragungen einer repräsentativer Verbrauchergruppe. Eine der gestellten Fragen war, ob sie ihre Versicherungsgesellschaft in den letzten fünf Jahren betrogen haben. In der Kfz-Haftpflicht beantworteten diese Frage freimütig mit Ja, in der Allgemeinen Haftpflicht sogar 20 %! Da nur ein Teil der Befragten offen antwortet, ist die Dunkelziffer bei derartigen Interviews sehr hoch.

Versicherungssparte Zugegebener Betrug in Prozent
Allg. Haftpflicht 19%
Hausrat 15%
Kfz-Haftpflicht 7,3%
Kfz-Kasko 5,5%

Nach meiner persönlichen Einschätzung, basierend auf 17 Jahre Berufserfahrung mit Betrugsaufklärung, dürfte zwischen 1 bis 2 der für Unfallschäden mit KFZ ausgezahlten Versicherungssummen auf Betrugshandlungen entfallen. Hierin mit einbezogen sind die vielen kleinen Schummeleien, wie Verschweigen von Vorschäden und der weit verbreitete Abrechnungsbetrug der mit der Unfallreparatur beauftragten Werkstätten.
In dem folgenden Bericht wird ausschließlich auf Betrugsaufklärung in Verbindung mit Kraftfahrzeugen eingegangen. In dieser Sparte gehen sehr zurückhaltende Schätzungen von einem jährlichen finanziellen Schaden von 4 Mrd. DM aus, der auf Betrügereien mit Kraftfahrzeugen zurückzuführen ist. Nach den von mir genannten Zahlen ergibt sich sogar ein Schaden von 7 bis 12 Milliarden DM.

Durch die Deregulierung des Marktes stehen die Versicherungsgesellschaften unter einem enormen Kostendruck. Bei dem Versuch, ihre Kosten zu reduzieren, gehen die sie unterschiedliche Wege. Die meisten Gesellschaften setzen zurzeit auf „kundenfreundliche und offensive Schadenregulierung“. Unangenehme Fragen werden erst gar nicht gestellt, das spart Personal und die Kunden freuen sich über die schnelle und komplikationslose Regulierung. Hierdurch ergeben sich -kurzfristig betrachtet- beträchtliche Personaleinsparungen.

Erste statistische Auswertungen zeigen aber bereits als negativen Trend, dass der Schadenaufwand der Versicherungen trotz stagnierender oder sogar rückläufiger Unfallstatistik der Polizei stark ansteigt.

Die Hauptursache für diesen Trend setzt zweifellos die fehlende Prüfung der Anspruchsgrundlage und –höhe. Infolge der stimulierenden Erfahrungen der Geschädigten mit dieser „kundenfreundlichen Regulierungspraxis“ wird sich diese Tendenz in den kommenden Jahren durch zunehmende Betrugshandlungen aller Gruppen noch erheblich verstärken. Bei dem Abrechnung von Versicherungsschäden ist es ähnlich wie bei der Steuererklärung und der Abrechnungspraxis der Ärzte:

Fehlende Kontrolle fördert den Betrug!

Bei dem zweite Weg, den einige Gesellschaften beschreiten, beschränkt sich die Betrugsbekämpfung nicht auf Lippenbekenntnisse und die Anschaffung von Betrugssoftware zur automatisierten Prüfung. Sie verfügen über gut ausgebildete Spezialabteilungen, die verdächtige Fälle in der Schadenbearbeitung herausfiltern, Recherchen durchführen und bei Bestätigung des Betrugsverdachts die ungerechtfertigten Ansprüche energisch bekämpfen. Die vorliegenden Analysen zur Rentabilität gut ausgebildeter, auf Effizienz ausgerichteter Betrugsabteilungen belegen eine auch den Skeptiker überzeugende Bilanz zwischen Kosten und Nutzen, selbst wenn die Präventivwirkung der Betrugsprüfung auf das zukünftige Verhalten der Versicherten unberücksichtigt bleibt.

Wird ein Betrug aufgedeckt, kommt es in der Regel nicht mehr zur Zivilklage des Anspruchstellers. Nur in einigen Fällen mündet die Ablehnung der ungerechtfertigten Ansprüche in einen Zivilprozess, bei dem der Betrüger als Kläger auftritt. In diesen Gerichtsverfahren beantragen die streitenden Parteien die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Die Richter beauftragten einen unabhängigen Unfallanalytiker mit der technischen Untersuchung des Falles.